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   LAG Hamm, 03.08.2000 - 17 Sa 611/00   

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https://dejure.org/2000,17391
LAG Hamm, 03.08.2000 - 17 Sa 611/00 (https://dejure.org/2000,17391)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2000 - 17 Sa 611/00 (https://dejure.org/2000,17391)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2000 - 17 Sa 611/00 (https://dejure.org/2000,17391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung familienbezogenen Ortszuschlages; Scheidung der Ehe; Steuerrechtliche Behandlung als negatives Einkommen; Versäumung der Ausschlussfrist; Kenntnis von geänderten Umständen; Pflicht des Arbeitnehmers, Vergütungsabrechnungen des Arbeitgebers auf ihre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Stuttgart, 26.05.2003 - 5 U 160/02

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Geltung einer dienstvertraglichen

    Da die Einhaltung der Ausschlussfrist zu den anspruchsbegründenden Tatsachen gehört (LAG Köln LAG Report 2002, 11; LAG Hamm Urt. v. 03.08.2000 17 Sa 611/00; vgl. auch BGH WM 1984, 1187; BAG DB 1972, 2119; BAG DB 1972, 2406; BAG AP Nr. 7 zu § 626 Ausschlussfrist; BayObLG NJW 1967, 57), hätte es der Beklagten oblegen, darzutun, dass sie nicht vor Anfang Juni 2000 ausreichende Informationen hatte, um den Anspruch schriftlich geltend machen zu können.
  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 4 U 74/06

    Verfahrensrecht; Haftung des Geschäftsführers bzw. geschäftsführenden

    Beweisbelastet hierfür ist - wie das Landgericht richtig ausführt - die Klägerin, da die rechtzeitige Geltendmachung nach der Regelung des § 51 Abs. 2 AVR als anspruchsbegründende Voraussetzung ausgestaltet ist (ebenso zu § 70 Abs. 1 BAT: OLG Stuttgart GmbHR 2003, 835 [Juris-Rz. 46]; LAG Hamm, 17 Sa 611/00; zur materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB: BGH WM 1984, 1187; BAG DB 1972, 2119; DB 1972, 2406).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Deshalb muss, wer die Folgen des Ablaufs einer Ausschluss- bzw. Verfallsfrist geltend macht, nur die für den Fristbeginn und das Fristende maßgebenden Tatsachen behaupten und beweisen; dagegen muss der Gegner - hier also die Beteiligte zu 2. - behaupten und beweisen, dass er die Handlung innerhalb der Frist vorgenommen hat (vgl. LAG Köln, LAGReport 2002, 11, m. w. N.; LAG Hamm, ZTR 2000, 562; BayObLG, …
  • LAG Köln, 15.06.2001 - 4 Sa 183/01

    Voraussetzungen für Verfall eines Anspruchs auf Rückzahlung von

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